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Im Prinzip seien Verbraucher immer in einer Verhängnis, wenn die Tür nimmer aufgeht – ob nun von außen oder von innen. Allerdings könne man den Schlüsseldiensten nicht pauschal vorhalten, die Ausnahmesituation der Gruppierung ausnutzen – damit der Tatbestand des Wuchers bewältigt ist, müsse das “bewusst“ passieren. Im Fall des Manns aus In München liege das nahe – schließlich hatte der Beschäftigter ihm den Voranschlag unter der Tür durchgeschoben und ihm Folgendes weitergeleitet: Unterschreibt
URL: www.fair-schluesseldienst.berlin/schlüsseldienst/blumberg/
Homepage:https://www.fair-schluesseldienst.berlin
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